Messgedenken
„Ich möchte eine Messe bestellen“ oder „ich möchte eine Messe lesen lassen“
Mit dieser Bitte kommen häufig Menschen ins Pfarrbüro. Es sind dies überkommene Floskeln, die den Sachverhalt kaum treffen. Der Priester „liest“ nicht die Messe, sondern er feiert sie mit der Gemeinde. Und heute hier bei uns wird auch nicht die Feier einer Messe bestellt und der Priester dafür bezahlt, sondern wir feiern gemeinsam die regelmäßigen wöchentlichen Gottesdienste.
In jeder Messe oder Eucharistiefeier wird das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Jesu begangen. In dieser Feier verbinden sich die Gläubigen mit Christus und untereinander. In dieser Gemeinschaft als Glieder des Leibes Christi tragen sie Not und Sorgen des Einzelnen mit, stimmen aber auch mit ein in seine Freude und seinen Dank. Ob es nun das Gebet für verstorbene Angehörige ist, die Bitte für Frieden, das Gebet für einen Kranken oder Dank für eine geglückte Operation, jeder kann seine Anliegen der Gemeinde mitteilen und sie bitten mit ihm zu beten. Sinnvollerweise sollte derjenige, der ein Anliegen benennt, auch möglichst an der Messfeier teilnehmen, in der dafür gebetet wird.
Statt der unpassenden Ausdrücke „ich möchte eine Messe bestellen“ oder „ich möchte eine Messe lesen lassen“ sollten wir uns angewöhnen zu sagen „Ich möchte um das Gebet der Gemeinde in meinem Anliegen bitten.“
Ein solches Gebet in den Anliegen der Gläubigen können wir in unserer Seelsorgeeinheit nicht als kirchenrechtliche Messintenion (CIC/1983 can. 901 und cann. 945–958) durchführen. Neben steuerlichen Gründen ist dies vor allem die Zahl der Anliegen, die an uns herangetragen werden: in der kirchenrechtlichen Form ist immer nur ein einziges Anliegen pro Messe möglich.
Damit die einzelnen Gebetsanliegen auch wahrgenommen werden und nicht in einer unübersichtlichen Menge von Namensnennungen untergehen, begrenzen wir die Anzahl der in einer Messfeier genannten Anliegen in der Regel auf acht. Wenn diese Zahl überschritten würde, sind unsere Sekretärinnen befugt, nach billigem Ermessen vor allem regelmäßige und häufig genannte Anliegen zurückzustellen, damit z.B. das gemeinsame Gebet für einen kürzlich Verstorbenen als Hilfe für den noch andauernden Trauerprozess möglich ist.
„Was kostet das?“ – Im Zusammenhang mit der Bitte, ein Gebetsanliegen in die Feier der heiligen Messe mit hineinzunehmen, ist es von alters her üblich, einen kleinen Geldbetrag zu bezahlen. Früher war dies und ist in vielen Ländern auch heute ein wichtiger Beitrag für den Lebensunterhalt des Geistlichen. Dies spielt bei uns heute durch die Besoldung der Geistlichen durch die Kirchensteuer keine Rolle mehr. Eine freiwillige Spende kann ein Zeichen sein, dass der Geber sich nicht nur durch das gemeinsame Gebet in der Messe durch Jesus beschenken lassen will, sondern auch bereit ist, einen Beitrag für die Kirche und ihre Anliegen zu leisten. Sie soll jedoch kein bequemer Ersatz für die Hingabe und den Dienst an den Menschen und das Gebet für sie sein. Und um es also ganz deutlich zu sagen: Es kostet nichts. Eine Spende ist völlig freiwillig; deshalb gibt es auch keinen Richtsatz für deren Höhe. Bei größeren Beträgen können Sie natürlich eine Spendenbescheinigung erhalten.
Wenn Sie wollen, dass in der Eucharistiefeier für Ihr Anliegen mitgebetet wird, wenden Sie sich bitte ans zuständige Pfarrbüro.