Vorbereitung der kirchlichen Trauung

Vorbereitung des Trauungsgottesdienstes

Für die Vorbereitung vereinbaren Sie einen Termin mit dem Geistlichen, der mit Ihnen den Trauungsgottesdienst feiert. Er wird mit Ihnen den Gottesdienst und seine Gestaltung durchsprechen und Ihnen alle Hilfestellung geben, die sie brauchen. Vorab können Sie sich im Gesangbuch Gotteslob unter der Nummer 604 informieren.

Einige zusätzliche Hinweise:

Art des Trauungsgottesdienstes: Eucharistie oder eigenständiger Gottesdienst

Die Trauung zweier katholischer Partner kann in einer Eucharistiefeier oder in einem eigenständigen Trauungsgottesdienst gefeiert werden. Eine Eucharistiefeier empfiehlt sich, wenn Sie (und in gewissem Maß auch Ihre Gäste) mit dem Sakrament der Eucharistie vertraut sind. Andernfalls ist eher ein eigenständiger Trauungsgottesdienst angeraten.

Für Trauungen mit einem nichtkatholischen Partner ist keine Eucharistiefeier möglich.

»Ökumenische« Trauung

Eine »ökumenische Trauung« gibt es streng genommen nicht; die Trauung erfolgt immer in der Form einer der beiden Konfessionen. In der Regel wird sie in der Form der Konfession gefeiert, in deren Kirche der Gottesdienst statt findet.

Der Geistliche der jeweils anderen Konfession kann aber an der Trauung beteiligt werden. Er wird in der Regel die Predigt halten, während der Gottesdienst selbst vom Geistlichen der Konfession geleitet wird, in deren Form die Trauung statt findet.

Für eine Trauung in der Form einer anderen Konfession ist es notwendig, dass Sie vorher die Dispens von der Formpflicht einholen.

Musikalische Gestaltung

Die gesamte musikalische Gestaltung sollte live erfolgen, also kein Abspielen von Tonaufnahmen (»Konserve«).

Alle Musikstücke sollten im weitesten Sinne »geistliche Musik« sein, d.h. sie sollten einen Gottesbezug aufweisen. Bei Instrumentalmusik ist auch »absolute Musik« (= Musik ohne durch Text oder Titel zugewiesenen Inhalt) möglich.

Die Hochzeitsgemeinde sollte eine gewisse Zahl von Liedern auch selbst singen, nicht nur passiv zuhören.

Sie sollten die Ausführenden für die musikalische Gestaltung selbst organisieren. Für die Suche eines Organist/einer Organistin sind wir Ihnen auch behilflich. Diese verlangen üblicherweise 50 €, wenn es sich um Lieder und Stücke handelt, die der Organist in seinem Repertoire hat; es wird teurer, wenn er Stücke extra einüben muss oder wenn Proben z.B. mit einem Sänger/einer Sängerin gebraucht werden.

Sprechen Sie das musikalische Programm rechtzeitig mit dem Zelebranten ab.

Wenn die Gemeindelieder ausschließlich aus dem Gesangbuch »Gotteslob« oder ausschließlich aus dem Liederbuch für Neue Geistliche Lieder (»Erdentöne — Himmelsklang« in Blitzenreute, Fronhofen, Mochenwangen; »God for you(th)« in Berg, Wolpertswende) stammen, so brauchen Sie keine Liedtexte zu vervielfältigen. Liedtexte werden benötigt, wenn Sie aus Lieder aus beiden Gesangbüchern oder Lieder, die sich in diesen beiden Gesangbüchern nicht finden, verwenden wollen.

Schmücken der Kirche

Zur Absprache setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem für die Traukirche zuständigen Mesner in Verbindung.

Trauzeugen

Sie benötigen zwei Trauzeugen. Diese müssen nicht getauft oder gar katholisch sein, sondern nur in der Lage sein zu bezeugen, dass die Hochzeit im katholischen Ritus statt gefunden hat.

Weitere Elemente des Gottesdienstes

  • Einzug: Sie werden vom Zelebranten und den Ministranten am Kirchenportal abgeholt und ziehen gemeinsam ein. Dies entspricht auch dem Verständnis der Kirche, dass es sich bei einem Brautpaar um zwei gleichberechtigte Partner handelt, die in freier Entscheidung diesen Bund der Ehe eingehen wollen.
    Halten Sie am Kirchenportal die Urkunde von der Zivileheschließung (Standesamt) bereit, sofern Sie diese nicht bereits beim Eheprotokoll vorweisen konnten (Wir benötigen ein Original, das sie aber zurückerhalten können). Halten Sie auch die Ringe bereit.
  • Lesungen: Im Gottesdienst werden ein bis zwei Stellen aus der Heiligen Schrift (Bibel) vorgelesen. Ein Ersatz von Gottes Wort durch andere Texte ist nicht möglich.
    Texte aus den Evangelien werden vom Zelebranten vorgetragen; für andere biblische Texte benötigen Sie jemanden, der sie vorträgt.
  • Trauung: Befragung zur Bereitschaft zur christlichen Ehe; Segnung der Ringe; Vermählungsspruch, den Sie nach Möglichkeit selbst sich zusprechen sollten; Bestätigung der Vermählung durch den Zelebranten.
  • Fürbitten: Ungefähr vier bis sieben Bitten. Diese sollten nicht alle nur für das Brautpaar sein, sondern es sollte auch in den Anliegen der Gemeinde und der Kirche gebetet werden. Die Fürbitten sollten durch jemanden (einer oder mehrere) aus der Hochzeitsgemeinde vorgetragen werden.

Kosten

Für die Benutzung der Kirche und die Dienste von Geistlichem und Mesner wird kein weiterer Beitrag erhoben. Am Brautpaar bleibt lediglich die Finanzierung der Musikausführenden und evt. für zusätzlichen Blumenschmuck.

Die Ministranten freuen sich, wenn sie ein kleines Taschengeld (ca. 5 €) erhalten.