Vorbereitung der kirchlichen Trauung

Eheprotokoll

Im Eheprotokoll wird geklärt, ob die Voraussetzungen für eine katholische kirchliche Ehe gegeben sind, nämlich

  • Einer der Partner muss Mitglied der katholischen Kirche sein.
  • Beide Partner müssen im Sinne der katholischen Kirche unverheiratet sein.
  • Beide Partner müssen in freier Entscheidung die wichtigsten Eigenschaften einer christlichen katholischen Ehe bejahen, nämlich:
    • Eheliche Lebensgemeinschaft, Liebe und Treue dem Partner gegenüber, gegenseitige Fürsorge
    • Unauflöslichkeit
    • Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und die Zeugung und Erziehung von Nachwuchs.
    • Sakramentalität (bei einer Ehe von Getauften)
  • Die katholischen Partner müssen in ihrer Ehe als katholische Christen leben und (soweit das bei einem nichtkatholischen Partner in der Ehe möglich ist) ihre Kinder katholisch erziehen und in der katholischen Kirche taufen lassen.

Dazu vereinbaren Sie mit dem Pfarramt Ihres Wohnorts (des Wohnorts eines der katholischen Partner) einen Termin für dieses Gespräch.

An Unterlagen benötigen Sie:

  • Als katholischer Partner ein aktuelles Taufzeugnis (nicht älter als sechs Monate), das Sie beim Pfarramt der Kirche, in der die Taufe statt fand, erhalten.
  • Als nichtkatholischer getaufter Partner: einen Nachweis für Ihre Taufe.
  • Als nichtkatholischer Partner: einen Nachweis, dass sie ledig sind. Kann ein solcher Nachweis nicht beigebracht werden (ist ziemlich oft der Fall), kann ersatzweise bei der Erstellung des Eheprotokolls eine Eidesleistung erfolgen, dass der betreffende Partner ledig ist.
  • Ist ein Taufnachweis nicht möglich (oft bei Partnern, die in der ehemaligen Sowjetunion getauft wurden), so ist ein Taufnachweis durch Zeugen (Eltern, Verwandte, die bei der Taufe zugegen waren) möglich.
  • Wenn Sie bereits standesamtlich verheiratet sind, eine Eheurkunde (Original). Wir machen davon eine Kopie und beglaubigen diese.

Erst wenn das Eheprotokoll abgeschlossen und ggf. alle Dispensen und Erlaubnisse vom Bischöflichen Ordinariat eingeholt sind, können Sie davon ausgehen, dass die Hochzeit auch wirklich zum vereinbarten Termin statt finden kann.