Konkrete Schritte zur Vorbereitung einer kirchlichen Hochzeit
Festlegung von Termin, Ort und Geistlichem
Termin
Melden Sie sich möglichst frühzeitig zur Festlegung des Termins.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich nicht erst dann bei uns zu melden, wenn der Termin wegen anderer Reservierungen bereits nicht mehr variiert werden kann.
Möglich sind Trauungen im Prinzip an allen Tagen des Jahres mit Ausnahme von Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag. In der übrigen Fastenzeit sind Trauungen möglich. Wir raten aber eher davon ab, weil die Feier Rücksicht auf das Gepräge dieser Zeit nehmen sollte.
Ort
Die Pfarrkirche des Wohnorts eines der Partners ist eigentlich die für die Trauung vorgesehene Kirche. Es ist aber auch möglich die Hochzeit in einer Kapelle zu feiern, die allerdings groß genug sein muss, um die erwartete Zahl der Teilnehmer am Trauungsgottesdienst in etwa zu fassen. Es ist auch möglich, in einer Kirche einer anderen Pfarrei die Hochzeit zu feiern, z.B. am Herkunftsort eines der Partner oder in einer beliebten Wallfahrtskirche. Dazu muss vom Wohnortpfarrer eine Überweisung auf dem Eheprotokoll unterschrieben werden.
Der Ort für die Trauung muss eine Kirche oder eine Kapelle sein, die so groß sein sollte, dass sie die erwartete Zahl der Teilnehmer am Trauungsgottesdienst in etwa fassen kann. Trauungen in Privaträumen oder im Freien sind nicht möglich.
Geistlicher für die Trauung
Trauungen können vor Priestern oder Diakonen vollzogen werden. Bei Diakonen ist allerdings die Form der Eucharistiefeier auch bei zwei katholischen Partnern nicht möglich.
In der Regel übernimmt einer der Geistlichen unserer Seelsorgeeinheit die Trauung. Sie kommen auch in Kirchen außerhalb unserer Seelsorgeeinheit mit bis zu einer Distanz von ca. 20 Minuten Fahrzeit. Gerne können Sie aber auch selbst einen anderen Geistlichen, besonders aus Ihrer Verwandtschaft oder Ihrem Bekanntenkreis bitten, dass er die Trauung übernimmt. Für diesen muss der Pfarrer der Traukirche dann eine Delegation im Eheprotokoll unterschreiben.
Vorläufigkeit
Bitte beachten Sie, dass wenn Termin, Kirche und/oder Geistlicher von uns bestätigt werden, dies nur eine Reservierung des Termins im Kalender der Kirche und/oder des Geistlichen darstellt, aber keine Zusage, dass die Hochzeit an diesem Tag und zu dieser Uhrzeit statt finden kann. Dies ist erst möglich, wenn im Eheprotokoll geklärt ist, dass alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind, und wenn ggf. alle notwendigen Dispensen und Erlaubnisse des Bischöflichen Ordinariats eingeholt sind.