Ehe: Sanatio in radice
»Sanatio in radice« heißt wörtlich »Heilung in der Wurzel«. Damit ist gemeint, dass die in einer anderen Form eingegangene Ehe nachträglich für den Bereich der katholischen Kirche als gültig erklärt wird. »In der Wurzel« bedeutet dabei auch, dass die Ehe dann bereits rückwirkrend ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Eheschließung und nicht erst ab der Vornahme der Sanatio als kirchlich gültig betrachtet wird.
Für die Vornahme einer Sanatio nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Wohnsitzpfarramt auf. Als Dokumente benötigen Sie:
- Als katholischer Partner ein aktuelles Taufzeugnis (nicht älter als sechs Monate), das Sie beim Pfarramt der Kirche, in der die Taufe statt fand, erhalten.
- Als nichtkatholischer getaufter Partner: einen Nachweis für Ihre Taufe.
- Als nichtkatholischer Partner: einen Nachweis, dass sie zum Zeitpunkt der Eheschließung ledig waren. Kann ein solcher Nachweis nicht beigebracht werden (ist ziemlich oft der Fall), kann ersatzweise bei der Erstellung des Eheprotokolls eine Eidesleistung erfolgen, dass der betreffende Partner ledig ist.
- Ist ein Taufnachweis nicht möglich (oft bei Partnern, die in der ehemaligen Sowjetunion getauft wurden), so ist ein Taufnachweis durch Zeugen (Eltern, Verwandte, die bei der Taufe zugegen waren) möglich.
- Eine Eheurkunde vom Standesamt. Wenn die Ehe durch eine nichtkatholische kirchliche Trauung begründet wird, benötigen wir auch davon eine Urkunde. Wir benötigen jeweils die Originale, von denen wir eine Kopie machen und diese beglaubigen.
Im Gespräch und beim Ausfüllen des Formulars geht es darum festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine katholische christliche Ehe bei der Eheschließung gegeben waren und bis heute gegeben sind. Dies bedeutet:
- Einer der Partner muss bei der Eheschließung und bis heute Mitglied der katholischen Kirche sein.
- Beide Partner müssen bei der Eheschließung im Sinne der katholischen Kirche unverheiratet gewesen sein.
- Beide Partner müssen in freier Entscheidung die wichtigsten Eigenschaften einer christlichen katholischen Ehe bei der Eheschließung bejaht haben und bis heute bejahen, nämlich:
- Eheliche Lebensgemeinschaft, Liebe und Treue dem Partner gegenüber, gegenseitige Fürsorge
- Unauflöslichkeit
- Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und die Zeugung und Erziehung von Nachwuchs.
- Sakramentalität (bei einer Ehe von Getauften)
- Die katholischen Partner müssen in ihrer Ehe als katholische Christen leben und (soweit das bei einem nichtkatholischen Partner in der Ehe möglich ist) ihre Kinder katholisch erziehen und in der katholischen Kirche taufen lassen.
Wenn diese Voraussetzungen festgestellt sind, wird durch einen rein bürokratischen Akt die standesamtliche oder nichtkatholische kirchliche Ehe als eine für den katholischen Bereich gültige Ehe erklärt.