Ehe: Dispens von der Formpflicht
Die Dispens von der Formpflicht ist die Erlaubnis der katholischen Kirche für ein Paar mit einem katholischen Partner, dass es heiratet, ohne dass eine katholische kirchliche Hochzeit statt findet. Dies kann bedeuten, dass das Paar nur standesamtlich oder auch in der Ordnung einer anderen Konfession heiratet.
Wenn eine solche Dispens erteilt ist, ist die Eheschließung in den Augen der katholischen Kirche auch dann gültig, wenn sie nicht in der katholischen Form vollzogen wurde. Das Brautpaar muss dabei auch erklären, ob die kirchliche Ehe durch die Standesamtsehe oder durch die kirchliche Trauung in einer anderen Konfession begründet wird.
Die Dispens von der Formpflicht ist nur möglich vor dem Akt der die kirchlich gültige Ehe begründen soll (Standesamt oder nichtkatholische Trauung). Danach ist dann aber eine sanatio in radice möglich.
Für die Dispens von der Formpflicht nehmen Sie bitte Kontakt zum Pfarramt am Wohnsitz des katholischen Partners auf. Dort wird dann das Eheprotokoll angefertigt. Damit eine Dispens von der Formpflicht erteilt werden kann, müssen die Voraussetzungen für eine katholische Ehe gegeben sein:
- Einer der Partner muss Mitglied der katholischen Kirche sein.
- Beide Partner müssen im Sinne der katholischen Kirche unverheiratet sein.
- Beide Partner müssen in freier Entscheidung die wichtigsten Eigenschaften einer christlichen katholischen Ehe bejahen, nämlich:
- Eheliche Lebensgemeinschaft, Liebe und Treue dem Partner gegenüber, gegenseitige Fürsorge
- Unauflöslichkeit
- Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und die Zeugung und Erziehung von Nachwuchs.
- Sakramentalität (bei einer Ehe von Getauften)
- Die katholischen Partner müssen in ihrer Ehe als katholische Christen leben und (soweit das bei einem nichtkatholischen Partner in der Ehe möglich ist) ihre Kinder katholisch erziehen und in der katholischen Kirche taufen lassen.
Daher müssen auch beide Partner zum Eheprotokoll anwesend sein und dieses unterschreiben.