Ehe

Allgemeines und Theologisches

Umfangreiche Informationen finden sich auf http://katholisch.de zum Ehesakrament.

Warum kirchlich (katholisch) heiraten?

Die katholische Kirche betrachtet einen Katholiken/eine Katholikin, der/die nur standesamtlich verheiratet ist, als unverheiratet. Das Paar lebt also in einer »wilden Ehe«. Es ist ein Anliegen der Kirche, dass alle ihre Mitglieder, die als Paar oder als Familie leben, auch kirchlich gültig verheiratet sind.

Die standesamtliche Ehe ist eine rein formale Gemeinschaft; es werden nur die rechtlichen Gegebenheiten geregelt. Bei der kirchlichen Ehe versprechen sich die Partner Liebe und Treue so lange sie leben. Es ist eine Verbindung, die nicht nur zwischen den Menschen, sondern auch mit Gott eingegangen wird.

Voraussetzungen für eine katholische Trauung

  • Einer der Partner muss Mitglied der katholischen Kirche sein.
  • Beide Partner müssen im Sinne der katholischen Kirche unverheiratet sein.
  • Beide Partner müssen in freier Entscheidung die wichtigsten Eigenschaften einer christlichen katholischen Ehe bejahen, nämlich:
    • Eheliche Lebensgemeinschaft, Liebe und Treue dem Partner gegenüber, gegenseitige Fürsorge
    • Unauflöslichkeit
    • Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und die Zeugung und Erziehung von Nachwuchs.
    • Sakramentalität (bei einer Ehe von Getauften)
  • Die katholischen Partner müssen in ihrer Ehe als katholische Christen leben und (soweit das bei einem nichtkatholischen Partner in der Ehe möglich ist) ihre Kinder katholisch erziehen und in der katholischen Kirche taufen lassen.

„Wir wollen nicht kirchlich heiraten, weil wir kein so großes Fest wollen“

Es ist keinesfalls Pflicht, anlässlich der kirchlichen Trauung ein großes Fest auszurichten. Von kirchlicher Seite kann die kirchliche Trauung auch in einem bescheidenem Rahmen (z.B. wie bei einer Taufe) statt finden.

„Wir wollen nicht katholisch heiraten, weil mein (nichtkatholischer) Partner das nicht will“

Als Katholik sind Sie eigentlich verpflichtet, in der katholischen kirchlichen Form zu heiraten, unabhängig davon welchen Glauben ihr Partner hat. Wenn aber von seiten eines nichtkatholischen Partners Widerstände gegen eine katholische Trauung bestehen, können Sie sich auch von dieser Pflicht, katholisch zu heiraten, befreien lassen. Dann sind Sie auch ohne die katholische Heirat aus Sicht der Kirche gültig verheiratet. Man nennt dies Dispens von der Formpflicht.

„Wir sind schon einige Jahre standesamtlich verheiratet …

… und fühlen uns seither als Ehepaar bzw. Familie. Eine erneute Heirat (nämlich jetzt noch kirchlich) würden wir für uns als unpassend empfinden.“

Dann würde vielleicht eine »sanatio in radice« für Sie passen, bei der in einem rein bürokratischen Akt die Standesamtsehe nachträglich auch für den kirchlichen Bereich als gültig erklärt wird.

Vorbereitung der kirchlichen Hochzeit

Ablauf des Hochzeitsgottesdienstes

Die kirchliche Trauung erfolgt in einer Eucharistiefeier oder in einem eigenständigen Hochzeitsgottesdienst. Eine Eucharistiefeier ist nur möglich, wenn beide Partner Mitglied der katholischen Kirche sind.

Den konkreten Ablauf mit Texten und Liedern vereinbaren Sie mit dem Geistlichen, der dem Gottesdienst vorsteht. Weitere Informationen gibt es im Gotteslob unter der Nr. 604.