Was tun im Todesfall?

  • Benachrichtigen Sie einen Arzt, der den Tod feststellt.
  • Es ist sehr zu empfehlen, dass Sie einen Bestatter beauftragen, der Sie durch die nächsten Tage führt und Ihnen sehr viele Aufgaben abnimmt.
    In unserer Seelsorgeeinheit wurden in letzter Zeit von den Angehörigen beauftragt (alphabetische Liste ohne Wertung):
  • Nehmen Sie sich Zeit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden, bevor der Leichnam abgeholt wird. Sie haben das Recht, dass der Verstorbene noch bis zu 36 Stunden zu Hause bleibt.
     Für das Gebet in diesen Augenblicken finden Sie im »Gotteslob« unter der Nummer 28 ein paar Vorschläge. Natürlich sind auch ein „Vaterunser“ oder ein „Gegrüßet seist du, Maria“ in diesem Augenblick sehr trostreich. Sie können auch eine Kerze entzünden oder eine Schale mit Weihwasser bereit stellen.
  • Wenn Sie es wünschen, kann auch noch ein Priester oder pastoraler Mitarbeiter kommen, um den Verstorbenen zu segnen (Sterbesegen).
  • Entscheiden Sie, welche Bestattungsart und welche Grabart Sie wollen; die Kirche empfiehlt nachdrücklich die Erdbestattung. Daraus resultiert dann auch die Form der Bestattungsfeier.
  • Kontaktieren Sie uns (in der Regel über das Bestattungsinstitut) zur Vereinbarung der Termine für Scheidegebet, Totenrosenkranz oder Abschiedsgebet und Bestattung.
  • Der Geistliche, der die Bestattungsfeier leitet, vereinbart mit den Angehörigen ein Gespräch. Bei diesem Gespräch geht es nicht nur um die konkrete Vorbereitung der Bestattungsfeier, sondern auch darum, die Situation, in der Sie sich als Hinterbliebene befinden, auszuloten und Ihnen auch schon einen ersten tröstenden Zuspruch und Hilfe für die nächste Zeit zu geben. Deshalb ist es gut, wenn alle, die sehr direkt vom Todesfall betroffen sind, daran teilnehmen, auch Kinder.
  • Bekanntgabe des Todes und der Gottesdienste zur Bestattung. Wir raten dringend dazu, auch dem weiteren Bekanntenkreis und der Gemeinde den Abschied und die Teilnahme an den Gottesdienste zu ermöglichen und diese daher auch angemessen zu veröffentlichen, siehe Öffentlichkeit.