Gebete und Gottesdienste zur Bestattung

Sterbesegen

Im Augenblick des Todes herrscht oft ein schockähnlicher Zustand. In einer solchen Situation können Sie gerne einen Priester oder pastoralen Mitarbeiter rufen, der Ihren Verstorbenen noch einmal segnet und der Ihnen zur Seite steht, mit Ihnen redet, Ihnen zuhört.

Scheidegebet

Das Scheidegebet heißt eigentlich »Gebet unmittelbar nach dem Verscheiden« (siehe Gotteslob Nr. 608, Abschnitt 4).

Das Scheidegebet kann daher mit dem Sterbesegen gebetet werden. Die Sterbeglocke kann dann bei nächster Gelegenheit geläutet werden.

Üblicherweise wird das Scheidegebet beim nächsten Gottesdienst nach Bekanntwerden des Todes gebetet. Dazu wird die Sterbeglocke geläutet.

Wenn vorher kein Gottesdienst mehr statt findet, wird das Scheidegebet am Anfang des Totenrosenkranzes bzw. des Abschiedsgebets gebetet und dazu die Sterbeglocke geläutet.

Totenrosenkranz oder Abschiedsgebet

In der Zeit zwischen Tod und Bestattung, meist am Vorabend der Bestattung, wird der Totenrosenkranz oder das Abschiedsgebet gebetet.

Das Gebet soll die Zeit des Abschiednehmens ausfüllen. Das Gebet ist vor allem auch ein Gebet der Gemeinde für den Verstorbenen. Außerdem ist es oft so, dass Personen, denen eine Teilnahme an der eigentlichen Bestattung aus beruflichen Gründen nicht möglich ist, so ein Abschied ermöglicht wird. Deshalb sollte darauf möglichst nicht verzichtet werden.

Sie können wählen, ob Sie einen Totenrosenkranz oder ein Abschiedsgebet wollen.
Der Totenrosenkranz ist die traditionelle Form des Gebets. Durch die vielen Wiederholungen erleichtert er ein meditatives Bei-Gott-Sein.
Das Abschiedgebet ist die modernere Form mit Liedern, Psalmgebet, einem Teil eines Rosenkranzes, Fürbitten und dem Entzünden eines Lichts als Symbolhandlung.

Der Rosenkranz oder das Abschiedsgebet wird von den Mesnern oder Ehrenamtlichen geleitet. Wir organisieren das für Sie.

Totenrosenkranz und Abschiedsgebet sind üblicherweise ohne Orgelbegleitung. Wenn Sie eine solche wünschen, müssen Sie diese selbst organisieren und bezahlen.

Die Uhrzeit für Rosenkranz/Abschiedsgebet ist in der Regel 18.30 Uhr. Wenn in einer Pfarrei an diesem Tag eine Abendmesse statt findet, so ist die Uhrzeit 18.00 Uhr.

Mögliche Orte für Rosenkranz/Abschiedsgebet sind die jeweilige Pfarrkirche sowie folgende Kapellen:

  • Berg:
    • Kapelle Weiler (für Verstorbene aus Weiler).
    • Kapelle Basenberg (für Verstorbene aus Basenberg und den umliegenden Gehöften und Weilern)
  • Blitzenreute:
    • Kapelle Staig (für Verstorbene aus Staig)
    • Kapelle Baienbach (für Verstorbene aus Baienbach)
  • Wolpertswende:
    • Kapelle Vorsee (für Verstorbene aus Vorsee)

Bestattung

Formen der Bestattung

  • Bei einer Erdbestattung: Requiem oder Trauergottesdienst in der Kirche, Prozession zum Friedhof, Verabschiedung vom Verstorbenen in der Leichenhalle, Prozession zum Grab, Begräbnis.
  • Bei einer Erdbestattung: Der Sarg ist in der Kirche; dort Requiem oder Trauergottesdienst und Verabschiedung vom Verstorbenen, Prozession zum Friedhof (direkt zum Grab), Begräbnis.
  • Bei einer Feuerbestattung: Requiem oder Trauergottesdienst in der Kirche, Prozession zum Friedhof, Verabschiedung vom Verstorbenen und Aussegnung des Leichnams in der Leichenhalle.
    Die Urnenbestattung findet dann nach der Verbrennung im kleineren Kreis statt. Für diese stellen wir haupt- und ehrenamtliche Gottesdienstleiter zur Verfügung; Sie können diese aber auch in Zusammenarbeit mit dem Bestatter selbst durchführen.
  • Bei einer Feuerbestattung: Der Sarg ist in der Kirche; dort Requiem oder Trauergottesdienst sowie Verabschiedung vom Verstorbenen und Aussegnung des Leichnams.
    Die Urnenbestattung findet dann nach der Verbrennung im kleineren Kreis statt. Für diese stellen wir haupt- und ehrenamtliche Gottesdienstleiter zur Verfügung; Sie können diese aber auch in Zusammenarbeit mit dem Bestatter selbst durchführen.
  • Nur wenn die Aussegnung des Leichnams nicht möglich ist, weil dieser beispielsweise vor der Verbrennung gar nicht in unsere Region kam, können Requiem oder Trauergottesdienst bei der Urnenbestattung gefeiert werden. Der Ablauf ist dann: Requiem oder Trauergottesdienst in der Kirche, Prozession zum Friedhof (direkt zum Grab), Urnenbestattung.
  • Requiem/Trauergottesdienst und Aussegnung des Leichnams können auch bei uns statt finden, wenn eine Bestattungsart gewählt wurde, wo wir keine Bestattung durchführen (z.B. Bestattungswald), wenn diese Bestattungsart nicht aus Gründen gewählt wurde, die der christlichen Botschaft widersprechen.
  • Das Requiem bzw. der Trauergottesdienst können in besonderen Fällen auch ohne eine direkt verbundene Bestattung (Aussegnung oder Begräbnis) bei uns statt finden, z.B. wenn der Verstorbene an einem anderen Ort beerdigt wird.

Eucharistiefeier oder Trauergottesdienst

Die Eucharistiefeier für den Verstorbenen wird nach den lateinischen Anfangsworten der Begräbnismesse »Requiem« genannt. Sie ist der Höhepunkt und Kern der Bestattungsfeierlichkeiten. In der Eucharistie feiern wir den Tod und die Auferstehung Jesu Christi. Sie ist Verheißung auch für die Auferstehung unserer Verstorbenen und Vorzeichen für das himmlische Hochzeitsmahl.

Manchmal sind die Angehörigen, besonders wenn sie nicht wie der Verstorbene katholisch sind, nicht mit der Eucharistiefeier vertraut. Wenn dies für einen größeren Teil der Trauergemeinde zutrifft, kann es angebracht sein, den Trauergottesdienst bei der Bestattung als Wortgottesdienst zu feiern. Nach Möglichkeit sollte dann eine nahegelegene Werktagsmesse als Requiem (ohne Predigt) für den Verstorbenen gefeiert werden.

Kommunionempfang: In der Eucharistiefeier bei einer Bestattung sollten diejenigen die Kommunion empfangen, die es auch sonst tun. Die direkten Angehörigen sollten sich nicht genötigt fühlen, die Kommunion zu empfangen, wenn sie dies schon länger nicht mehr getan haben, oder gar, wenn sie gar nicht der katholischen Kirche angehören. Dagegen sollten Gemeindemitglieder, die regelmäßig an den Gottesdiensten teilnehmen und die Kommunion empfangen, dies auch bei Bestattungen tun, unabhängig davon, in welcher Beziehung sie zu dem Verstorbenen stehen.

Orte für die Trauerfeier

Der primäre Ort für das Requiem oder den Trauergottesdienst ist die jeweilige Pfarrkirche.

Auch wenn keine Eucharistie gefeiert wird, sollte der Trauergottesdienst in der Kirche statt finden und nicht auf dem Friedhof (Aussegnungshalle oder direkt beim Grab/vor der Urnenwand). Die Verkündigung der christlichen Botschaft braucht diesen Rahmen. Auch sollte nicht der Einfachheit oder Kürze wegen auf einen Gottesdienst in der Kirche verzichtet werden; Ihre Angehörigen sollten Ihnen den kleinen Mehraufwand wert sein.

Musikalische Gestaltung

Die gesamte musikalische Gestaltung sollte live erfolgen, also kein Abspielen von Tonaufnahmen (»Konserve«).

Alle Musikstücke sollten im weitesten Sinne »geistliche Musik« sein, d.h. sie sollten einen Gottesbezug aufweisen. Bei Instrumentalmusik ist auch »absolute Musik« (= Musik ohne durch Text oder Titel zugewiesenen Inhalt) möglich.

Die Trauergemeinde sollte eine gewisse Zahl von Liedern auch selbst singen, nicht nur passiv zuhören.

In der Regel wird die musikalische Gestaltung durch die Orgel vorgenommen. Die Suche eines Organist/einer Organistin übernehmen wir auf Wunsch für Sie. Die Abrechnung erfolgt aus steuerlichen Gründen über den Bestatter. Organisten verlangen üblicherweise 50 €, wenn es sich um Lieder und Stücke handelt, die sie in ihrem Repertoire haben; es wird teurer, wenn Stücke extra eingeübt werden müssen oder wenn Proben z.B. mit einem Sänger/einer Sängerin/einem Chor gebraucht werden. Falls Sie weitere Ausführende für die musikalische Gestaltung (Solisten, Chor) wünschen, müssen Sie diese selbst organisieren und bezahlen.

Sprechen Sie das musikalische Programm rechtzeitig mit dem Zelebranten ab.

Schmücken der Kirche

Falls Sie besondere Wünsche zum Kirchenschmuck haben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig zur Absprache mit dem für die Kirche zuständigen Mesner in Verbindung.

Prozession zum Friedhof

Dort, wo der Friedhof nicht direkt bei der Kirche ist, können diejenigen, die schlecht zu Fuß sind, auch fahren. Wir bitten aber, dass es wirklich auf die beschränkt bleibt, bei denen es zu Fuß nicht möglich ist.

Während der Prozession bitten wir, Stille zu halten oder ggf. mitzubeten. Auf jeden Fall sollten Sie sich nicht mit anderen Teilnehmern unterhalten.

Beerdigung

Die Beerdigung ist derjenige Teil der Bestattung, bei dem zeichenhaft am deutlichsten sichtbar wird, dass der Verstorbene unwiederbringlich dem irdischen Leben entrissen ist. Das Absenken des Sarges ins Grab ist ein substantieller Teil der Beerdigung, auf den nicht verzichtet werden kann. Auch wenn dies im Augenblick ein emotional sehr bewegender und oft auch harter Moment ist, hilft es ungemein im Trauerprozess, diesen wichtigen Moment erlebt zu haben.

Nachrufe

Die Bestattungsfeier mit Requiem/Trauergottesdienst, Prozession zum Friedhof und Aussegnung oder Beerdigung bildet eine liturgische Einheit, die nicht durch weltliche Reden unterbrochen werden sollte. Deshalb sind Nachrufe an folgenden Stellen möglich:

  • Vor der Feier: In der Kirche vor Beginn des Gottesdienstes.
  • Nach der Feier bei einer Aussegnung vor der Verbrennung: am Ende in der Leichenhalle bzw. der Kirche.
  • Nach der Feier bei einer Beerdigung: am Ende am Grab.