Bestattungsarten, Grabarten, Kreis der Mitfeiernden

Bestattungsarten

Es gibt zwei grundsätzliche Arten der Bestattung: die Erdbestattung und die Feuerbestattung; alle weiteren Bestattungsformen sind Unterarten davon.

Die Kirche empfiehlt nachdrücklich die Erdbestattung : sie ist die christliche Bestattungsart nach dem Vorbild Jesu, während früher die Feuerbestattung vor allem gewählt wurde, um den Glauben an die Auferstehung des Leibes lächerlich zu machen. Deshalb hat die katholische Kirche bis 1963 auch Personen, die verbrannt wurden, ein kirchliches Begräbnis verweigert. Da heute in der Regel andere Gründe der Entscheidung zur Feuerbestattung zugrunde liegen, wird heute auch eine Feuerbestattung uneingeschränkt mit kirchlichen Feiern abgehalten.

Die Erdbestattung ist aber auch vom Trauerprozess her zu empfehlen: Sie als Angehörige sind bei den wichtigen Schritten dabei; hierzu gehört vor allem auch das Absenken des Sarges ins Grab. Dadurch wird der Abschied besser realisiert und auch im Unterbewusstsein verarbeitet; es kommt weniger dazu, dass Angehörige lange Zeit das Gefühl haben, dass der Tod gar nicht real ist und der Verstorbene gleich kommen müsste.

Als Argument für die Feuerbestattung wird oft die Grabpflege angeführt. Die Grabpflege kann entweder problemlos auch an Gärtnereien vergeben werden, oder die Bepflanzung des Grabes wird so gestaltet, dass die Grabpflege stark reduziert wird und ein zwei- bis dreimaliges Zurückschneiden der Vegetation genügt.
Außerdem gibt es auf immer mehr Friedhöfen pflegefreie Gräber (z.B. Rasengräber) auch für Erdbestattung, so dass die Entscheidung für Erd- oder Feuerbestattung nicht von der Grabpflege abhängig gemacht werden muss.

Grabarten

Auf den in unserer Seelsorgeeinheit gelegenen Friedhöfen gibt es folgende Grabarten:

  • Einzelgräber für Erdbestattung: Es wird nur 1 Sarg im Grab bestattet. Nach Ablauf der Ruhezeit wird das Grab abgeräumt; eine Verlängerung ist normalerweise nicht möglich.
  • Wahlgräber für Erdbestattung: es wird das Recht erworben, während der Ruhezeit noch einen zweiten Sarg in diesem Grab zu bestatten; die Särge können übereinander oder nebeneinander platziert werden. Es gibt vereinzelt auch noch Gräber, in denen bis zu vier Särge bestattet werden können. Wahlgräber können oft nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden.
  • Einzel- und Wahlgräber für Urnenbestattung: analog zur Erdbestattung gibt es auch für Urnen Einzel- und Wahlgräber ohne oder mit der Möglichkeit, weitere Urnen in diesem Grab zu bestatten.
  • Urnenwand und Urnenstele: Eine oder zwei Urnen werden in eine Kammer in der Urnenwand bzw. -stele gegeben. Nach Ablauf der Ruhezeit wird die (in diesem Fall noch vollständig erhaltene) Urne bei einer Erdbestattung mitbestattet.
  • Pflegearme und pflegefreie Gräber für Erd- und Urnenbestattung (nicht auf allen Friedhöfen): Die Grabfläche wird nach einer gewissen Zeit eingeebnet und Rasen angesät. Am Kopfende des Sarges bzw. über der Urne ist eine Grabplatte oder ein Grabstein angebracht, wo die Daten des Verstorbenen verzeichnet sind. Die Grabpflege in Form des Mähens des Rasens wird durch den Friedhofsträger erledigt. Blumenschmuck ist teilweise nur eingeschränkt möglich.

Weitere Bestattungsarten (nicht in unserer Seelsorgeeinheit):

  • Bestattungswald: Ein abgezäuntes Waldstück, in dem die Urnen im Wurzelwerk von Bäumen bestattet werden. Je nach Bestattungswaldwald ist vorgesehen, dass die Bestattung anonym ist oder dass sich am Baum ein Schild mit den Daten des Verstorbenen befindet. In Friedwäldern sind christliche Symbole kaum oder gar nicht zu finden. Dem Konzept des Bestattungswalds liegt oft esoterisches Gedankengut zugrunde, das von einem Kreislauf des Werdens und Vergehens ausgeht, und im Widerspruch zu dem christlichen Grundgedanken einer zielgerichteten und endgültigen Erlösung zu Gott hin steht. Deshalb führen wir nicht in allen Bestattungswäldern Bestattungsfeiern durch.
  • Anonyme Bestattungen: Die Stelle, an der der Leichnam oder die Urne des Verstorbenen bestattet ist, ist nicht bezeichnet. Je nach Friedhof kennen die Angehörigen diese Stelle oder nicht. Die Kirche ist überzeugt, dass die Trauer einen konkreten Ort braucht, an dem sich die Überreste des Verstorbenen befinden und wo Erinnerung und Gebet einen Platz haben. Sie lehnt daher anonyme Bestattungen ab.
  • See-, Almwiesen-, Weltraumbestattungen und ähnliches sind anonyme Bestattungen und werden deshalb von der Kirche abgelehnt.

Teilnehmerkreis der Bestattung

Jeder ist Teil der Gemeinschaft des Ortes, er ist Teil der Gemeinschaft der Glaubenden in der Kirchengemeinde. Dies trifft auch zu, wenn jemand in den letzten Jahren sehr zurückgezogen gelebt hat. Deshalb sollte der Tod nicht privatisiert oder familiarisiert werden. Es gibt immer auch weitere Personen, die sich vom Verstorbenen verabschieden und für ihn beten wollen; nicht zuletzt ist dies auch eine gemeinsame Aufgabe der Kirchengemeinde. Deshalb ist es in aller Regel falsch, jemanden heimlich zu bestatten (»in aller Stille«), auch weil anderen daher der Abschied verwehrt wird.

Es gibt Ausnahmesituationen, in denen es für die Angehörigen schwer ist, der Öffentlichkeit zu begegnen. Auch hier sollte (neben der Bestattung im Familienkreis) ein Gebet angeboten werden, in dem die Öffentlichkeit vom Verstorbenen Abschied nehmen und für ihn beten kann. Dies kann dann auch ohne Beisein der Angehörigen statt finden.