Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat (KGR) ist nach § 17 der Kirchengemeindeordnung die Vertretung der Kirchengemeinde. Zu seinen Aufgaben zählen u.a. die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde und - zusammen mit dem Pfarrer - die gemeinsame Verantwortung für das Gemeindeleben.

Die Bibel gibt uns die Grundaufträge für die Kirchengemeinde vor: die Feier der Liturgie, die Weitergabe des Glaubens, die Nächstenliebe und die Gemeinschaft. Diese Aufträge gelten für alle, die sich unserer Kirchengemeinde zugehörig fühlen, oder - wie es der Apostel Paulus in seinen Briefen ausdrückt: allen Getauften.

Der Kirchengemeinderat Fronhofen besteht aus 8 gewählten Mitgliedern. Er wurde am 22. März 2020 für fünf Jahre gewählt, ist aber wegen der Coronakrise erst seit dem 23.06.2020 im Amt. Der KGR tagt etwa sieben Mal im Jahr; die Sitzungen sind öffentlich - Zuhörer sind immer herzlich willkommen! Die Sitzungstermine werden im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht.

Dem Kirchengemeinderat gehören an

  • stimmberechtigt:
    • Pfr. Häring als Pfarrer
    • die gewählten Mitglieder:Petra Brechtel, Andreas Breyer, Christina Deutelmoser-Baur, Hubert Ehmann, Corinna Hildebrand, Verena Moosherr, Edgar Rimmele, Matthias Stark.
  • beratend:
    •  aus dem Pastoralteam: P. Francis Pavartikaran, N.N.
    • der Kirchenpfleger: Michael Lerner

Vorsitzende sind Pfr. Häring von Amts wegen und als Gewählter Vorsitzender Matthias Stark; sein Stellvertreter ist Andreas Breyer.

Wenn wir Ihr Interesse an einer Mitarbeit geweckt haben, oder wenn Sie Fragen haben oder Anregungen einbringen möchten, dann sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!